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12. Mai 2005

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Beihilfe: TCM Nein

Aus einem Brief der Beihilfe Niedersachsen zitieren wir:

„... zu Ihrem o. g. Widerspruch möchte ich Ihnen hiermit folgende Hinweise zu Sach- und Rechtslage geben:

Grundsätzlich sind die Aufwendungen für Akupunkturen nach Geb.-Ziffer 269a Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig. Jedoch besteht bei einer Akupunktur nach der Traditionellen chinesischen Medizin (TCM) eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Grundsätzlich wären Aufwendungen für Behandlungen nach TCM daher als nicht beihilfefähig abzulehnen.

Zur Zeit erfolgt eine Überprüfung der Beihilfefähigkeit bzw. der medizinischen Bewertung einer Behandlung nach der Traditionellen chinesischen Medizin (TCM) (wie Akupunkturen, Kräutermischungen usw.) auf Bund-Länder-Ebene, so dass eine Entscheidung über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Behandlungen nach TCM (wie Akupunkturen) ausgesetzt werden kann.

Eine beihilferechtliche Berücksichtigung der Akupunktur wäre möglich, wenn Sie eine Bescheinigung (evtl. hierfür anfallende Kosten sind nicht beihilfefähig) vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Akupunktur bei Ihnen nicht nach TCM erfolgt ist. Ich bitte daher ggf. um Vorlage eines solchen Nachweises aus der hervorgeht welche Leistungen nach der TCM erfolgt sind bzw. nicht nach der TCM erfolgten.

Sollten keine weiteren Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden, bitte ich um Nachricht, ob sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten wollen oder ob dieser ausgesetzt werden soll. ...“

 

Kommentar

TCM ist zu einer weit verbreiteten Marke von Tchibo geworden.

Die Beihilfe will von TCM nichts mehr hören und dafür auch nicht bezahlen.

TCM „Traditionellen chinesischen Medizin“ war in den 50er Jahren und auch später ein Kunstprodukt, das vom chinesischen Ministerium für Gesundheit für den Westen entwickelt wurde.

Prof. Paul Unschuld, Lehrstuhlinhaber für Geschichte der Medizin in München dazu:

„Am Beispiel der in China zwischen 1950 und 1975 entworfenen TCM lässt sich sehr gut aufzeigen, was geschieht, wenn aus der mannigfachen und heterogenen Tradition ein standardisiertes Kunstprodukt herausgefiltert wird.

Die TCM ist keine „chinesische Medizin“, sondern ein von vorwiegend in westlicher Medizin ausgebildeten chinesischen Ärzten und anhand westlicher Logik neukonstruiertes Heilsystem, das zwar den Erwartungen der chinesischen Verwaltung entsprach, aber nicht unbedingt den Interessen und Anforderungen westlicher Ärzte an eine „chinesische Medizin“ entsprechen muß.“

Von TCM spricht heute kaum einer in der Akupunkturszene.

Es gibt hier die Begriffe westliche Akupunktur für eine symptomatische rezeptartige verwestlichte Anwendung der Akupunktur und den Begriff Chinesische Akupunktur für eine Akupunktur, die die Akupunkturtherapie auf das Fundament einer Chinesischen Diagnose aufbaut. Im Mittelpunkt der Therapiesteht die Regulierung der Lebenskraft Qi, die Lebensenergie des Patienten und deren Störungen.

TCM wird häufig auch als positives Attribut für eine gute Akupunktur gebraucht, einer Akupunktur die u.a. auf einer Chinesischen Diagnose aufbaut. Beispielsweise wurde die Verum-Akupunktur in der Gerac Studie „TCM-Akupunktur“ genannt, obwohl hier nur in ganz seltenen Fällen eine Chinesische Diagnose als Basis einer Therapie gestellt wurde.


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