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Online-Nachrichten 13. Juli 2000 Darf die Techniker Krankenkasse jetzt den Modellvertrag unterschreiben? Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, eine Behörde, die dem Gesundheitsministerium untersteht, hat vor 3 Monaten der Techniker Krankenkasse untersagt einen unterschriftsreifen Modellvertrag zur Erprobung der Akupunktur zu unterzeichnen. Der Bundesausschuss hat die Entscheidung zur Akupunktur verschoben, darf die Techniker jetzt unterschreiben? Was geht wohl in den Köpfen der Ministerialbürokraten vor, die einen Vertragsabschluss zum Wohle der Patienten verhindern. Nächste Meldung: Internationales Symposion der ICMART in Berlin
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