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Online-Nachrichten 7. September 2000 Bundesversicherungsamt gegen Akupunktur Das Bundesversicherungsamt, das der Gesundheitsministerin Andrea Fischer untersteht, fordert von den gesetzlichen Krankenkassen, die Akupunkturbehandlungen ihrer Versicherten nicht mehr wie bisher zu bezuschussen. In einem Brief vom 15. August 2000 an die gesetzlichen Krankenkassen, den Sie von uns anfordern können, schreibt das Bundesversicherungsamt: " ... Demzufolge dürfen die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen der Akupunktur nach derzeitiger Rechtslage nicht übernehmen. Wir bitten, die Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes künftig zu beachten und erwarten Ihre entsprechende Bestätigung bis zum 30. August 2000. Darüber hinaus ist besonders zu bestätigen, dass keine Kosten für Akupunkturbehandlungen übernommen werden." Die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst auf Antrag der Patienten Akupunkturen seit mehreren Jahren, einige, wie z.B. die Techniker Krankenkasse, seit über 20 Jahren. Sie tun dies, weil sie u.a. aus eigenen Studien wissen, dass Akupunktur bei zahlreichen Erkrankungen besser wirksam ist als die übliche medikamentöse Therapie, bei der die Patienten außerdem ein gewisses Risiko zu tragen haben: Bekanntlich sterben jährlich 106.000 Menschen in den USA, über 25.000 in der BRD an Nebenwirkungen von lege artis verordneten Medikamenten. Auch gesetzlich versicherte Patienten sollten ein Recht auf wirksame Therapien haben, selbst wenn die Wirksamkeit der Akupunktur vielfach noch nicht wissenschaftlich ausreichend belegt ist. Auch die Gesamtheit der Chirurgie oder der Notfallmedizin ist nicht wissenschaftlich gesichert, sondern beruht wie die Akupunktur auf klinischer Erfahrung. Soll auch sie nicht mehr bezahlt werden? Die Krankenkassen geben 300-600 Millionen DM für die Akupunkturen
jährlich aus. Das sind lediglich 1-1,5 Promille der gesamten
Gesundheitskosten. Viele Patienten könnten ohne die Bezuschussung der Kassen die Kosten der Akupunktur nicht tragen. Warum wollen Frau Fischer und ihre Ministerialbürokraten jetzt die Bezuschussung der Akupunkturen untersagen? .... Ist das die neue Politik von Frau Fischer, grün, aber gegen Alternativmedizin? Die gesetzlichen Krankenkassen sollten sich vom Bundesversicherungsamt nicht einschüchtern lassen und mutig zum Wohle ihrer Patienten die Akupunkturen weiter bezuschussen, so wie es die Securvita dem BVA bereits vormacht. Die Securvita BKK gewann gerade das 4. Gerichtsverfahren gegen das Bundesversicherungsamt. Sie darf die Kosten für Akupunktur und Homöopathie weiterhin so umfangreich wie bisher erstatten. Der Versuch des Bundesversicherungsamts, dies der Securvita mit sofortiger Wirkung zu verbieten, ist erneut vor Gericht gescheitert. Das Sozialgericht Lübeck hat der Kasse jetzt Recht gegeben und einen entsprechenden Bescheid des BVA außer Kraft gesetzt (Aktenzeichen S 8 KR 167/99 ER 2). Mehrere Ersatzkassen beabsichtigen Modellverträge zur Erstattung der Akupunkturbehandlungen mit den Akupunkturgesellschaften abzuschließen, wir werden darüber ausführlicher berichten Nächste Meldung: Unnötige Gesundheitsleistungen sollen gestrichen werden
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