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Online-Nachrichten
19. Oktober 2000
Die Zukunft der Akupunktur gesichert - Kassen zahlen
weiter Akupunktur über Modellvorhaben
Der Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen hat am 16. Oktober
entschieden, dass die Akupunktur von den Krankenkassen weiterhin
übernommen werden soll, jedoch nicht als Regelversorgung über
Krankenschein, sondern über Modellvorhaben.
Zukünftig werden die Krankenkassen Kooperationsverträge mit Vertretern
der Akupunkturärzte, den Akupunkturgesellschaften, zur Erprobung der
Akupunktur abschließen.
Die Modellvorhaben dienen einerseits dazu, die Akupunkturkosten der
Patienten weitgehend zu erstatten, andererseits die Akupunktur im
klinischen Alltag intensiver zu erforschen.
Kooperationsverträge sind bereits mit der IKK und den BKK's und der
Techniker Krankenkasse abgeschlossen. Verhandlungen laufen zur Zeit mit
der Barmer, DAK und KKH. Weitere Kassen haben ihr Interesse bekundet.
Der Bundesausschuss hat drei große Anwendungsgebiete für Modellvorhaben
festgelegt: chronische Kopfschmerzen, chronische Schmerzen der
Lendenwirbelsäule und Schmerzen infolge von arthritischen
Gelenkveränderungen.
Nächste Meldung: Umfrageergebnisse
der BEK zur Akupunktur
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