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Online-Nachrichten
19. Oktober 2000

Die Zukunft der Akupunktur gesichert - Kassen zahlen weiter Akupunktur über Modellvorhaben

Der Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen hat am 16. Oktober entschieden, dass die Akupunktur von den Krankenkassen weiterhin übernommen werden soll, jedoch nicht als Regelversorgung über Krankenschein, sondern über Modellvorhaben.
Zukünftig werden die Krankenkassen Kooperationsverträge mit Vertretern der Akupunkturärzte, den Akupunkturgesellschaften, zur Erprobung der Akupunktur abschließen.
Die Modellvorhaben dienen einerseits dazu, die Akupunkturkosten der Patienten weitgehend zu erstatten, andererseits die Akupunktur im klinischen Alltag intensiver zu erforschen.
Kooperationsverträge sind bereits mit der IKK und den BKK's und der Techniker Krankenkasse abgeschlossen. Verhandlungen laufen zur Zeit mit der Barmer, DAK und KKH. Weitere Kassen haben ihr Interesse bekundet.
Der Bundesausschuss hat drei große Anwendungsgebiete für Modellvorhaben festgelegt: chronische Kopfschmerzen, chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und Schmerzen infolge von arthritischen Gelenkveränderungen.

Nächste Meldung: Umfrageergebnisse der BEK zur Akupunktur

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