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Online-Nachrichten
4. Oktober 2001

Verlängerung der Akupunkturanwendung bei GKV-Patienten

Bei der Anwendung der Akupunktur bei chronischen Erkrankungen sind oft mehr Behandlungen notwendig als die Krankenkassen routinemäßig erstatten. Die AOK, TK und die BKK's erstatten zunächst 10 Akupunkturbehandlungen, die Grenze der Ersatzkassen liegt bei 6. Danach fordern die Krankenkassen eine ärztliche Begründung, warum mehr Behandlungen erforderlich sind und genehmigen Verlängerungsanträge um 5-10 Behandlungen.

Wir sammeln zur Zeit Informationen, inwieweit die Krankenkassen Verlängerungsanträge genehmigen bzw. sich hier restriktiv verhalten.

Bitte schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen unter E-Mail: kraehmer@imsd.uni-mainz.de

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