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Online-Nachrichten
21. Februar 2002

Kostenabrechnung der Ersatzkassen

Die Bundesknappschaft versandte im Januar einen Brief an Ärzte, die am Modellprojekt teilnehmen, in dem die wichtigsten Grundsätze der Kostenabrechnungen genauer erläutert werden.
Hier finden Sie die Hauptabschnitte des Briefes. Kursiv sind die wichtigsten Abschnitte gekennzeichnet:
"Wir dürfen auf den im Betreff geführten Schriftwechsel zurückkommen und möchten uns an dieser Stelle zunächst noch einmal für Ihre Teilnahme an dem gemeinsamen Modellvorhaben der Bundesverbände der Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie der Bundesknappschaft und der See-Krankenkasse bedanken. Mittlerweile haben mehrere tausend Vertragsärzte aus dem gesamten Bundesgebiet ihre Mitwirkung an dem Modellvorhaben erklärt und den entsprechenden Vertrag mit der insoweit für alle Verbände handelnden Bundesknappschaft geschlossen. Mit Blick auf die zwischenzeitlich große Zahl der qualifizierten ärztlichen Akupunkteure sehen wir daher aussagekräftigen Studienergebnissen über die Wirksamkeit von Akupunkturbehandlungen zuversichtlich entgegen. Aus aktuellem Anlass möchten wir in diesem Zusammenhang folgendes bemerken:

Teilnehmende Krankenkassen und Kostenabrechnung

Als Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information eine aktuelle Auflistung aller an dem Modellvorhaben teilnehmenden Krankenkassen. Beachten Sie bitte, daß eine Kostenabrechnung der von Ihnen durchgeführten Akupunkturleistungen nur durch die für den jeweiligen Patienten zuständige Krankenkasse erfolgen kann. Entsprechende Adressenangaben sind in der anliegenden Übersicht ebenfalls enthalten. Bitte senden Sie daher Ihre Liquidationsforderungen nur direkt an die jeweils zuständige Kasse.
In der Vergangenheit ist aus dem Kreis der Akupunkteure immer wieder eine zentrale Abrechnung der Akupunkturkosten durch eine Stelle, z. B. durch die Bundesknappschaft, angeregt worden. Ein solches Vorgehen ist unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechnungsbestimmungen des Bundes und der Länder leider nicht möglich. Darum wird die Bundesknappschaft die ihr zugehenden Kostenabrechnungen für Mitglieder anderer Krankenkassen künftig unmittelbar an Sie zurückgeben.

Euro-Einführung

Nach § 8 Absatz 1 des mit Ihnen geschlossenen Vertrages vergüten die teilnehmenden Krankenkassen eine Akupunktursitzung (Mindestdauer 30 Minuten) mit 50,00 DM. Wir weisen darauf hin, daß durch die zum 1. 1.2002 greifende Einführung des Euro Akupunkturen im neuen Jahr mit 25,56 EUR vergütet werden.

Zuzahlungen

Den teilnehmenden Krankenkassen sind in der Vergangenheit Einzelfälle bekannt geworden, in denen Akupunkturbehandlungen gegenüber den Versicherten mit generellen Zuzahlungsforderungen verbunden wurden. Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, daß der am Modellvorhaben teilnehmende Arzt nach § 8 Absatz 1 Satz 2 der Vereinbarung Eigenbeteiligungen der Versicherten grundsätzlich nicht verlangen kann. Zusätzliche Kosten entstehen für PatientInnen nach § 8 Absatz 2 nur dann, wenn eine Privatvereinbarung über spezielle Nebenleistungen abgeschlossen wurde, die über den Rahmen der eigentlichen Akupunkturtherapie hinausgehen und damit nicht zum Gegenstand der Modellerprobung gehören. Hierunter fallen beispielsweise andere Elemente der traditionellen chinesischen Medizin, wie etwa Puls- oder Zungendiagnose, die Moxibustion oder Schröpfbehandlungen Auch die sogenannte TCM-Anamnese zählt zu den privat abrechenbaren Mehrleistungen, ebenso reine Ohr-, Hand- oder Schädelakupunkturen, die ebenfalls nicht Gegenstand der Akupunktur-Studie sind.
Wesentlich in diesem Zusammenhang ist allerdings das ausdrückliche Zustandekommen einer entsprechenden Privatvereinbarung zwischen Arzt und PatientIn vor Therapiebeginn, wobei die Versicherten vollständig über die auf sie zukommenden Kostenbelastung aufzuklären sind
. Die Möglichkeit patientenseitiger Zuzahlungsforderungen steht damit unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines vorherigen privatärztlichen Behandlungsvertrages für neben der Ganzkörperakupunktur anfallende Mehrleistungen.
Grundsätzliche Eigenbeteiligungen zu Akupunkturbehandlungen sind daher im Rahmen des Modellvorhabens ausgeschlossen. Auch eine Parallel-Abrechnung von Ganzkörper- und Ohr-Akupunkturen ist im Übrigen nicht möglich.
Es darf besonders darauf hingewiesen werden, daß sich die modelltragenden Krankenkassenverbände im Falle einer fehlenden Beachtung der vorgenannten Hinweise vorbehalten, die mit Ihnen geschlossene Vereinbarung zur Teilnahme am Modellvorhaben kurzfristig aufzukündigen
. ....

Verlängerungen

Das Leitungsgremium der gerac-Studie (gerac = german acupuncutre trial) hat Ihnen kürzlich eine "Gemeinsame Erklärung" zugeleitet, wonach Verlängerungen von Akupunktur-Serien über 10 Einzelsitzungen je Krankheitsfall hinaus grundsätzlich nicht möglich sind und ausnahmsweise nur im Rahmen der kontrollierten randomisierten Studie in Frage kommen können. Vor diesem Hintergrund wird zukünftig eine Berechtigung zur Verlängerung der Akupunktur-Behandlung nach wissenschaftlich definierten Regeln nur noch durch die Studienleitung in Bochum ausgesprochen werden.
Die Möglichkeit entsprechender Leistungszusagen ist somit auf den randomisierten Studienteil - und daher auf die an der Randomisation unmittelbar teilnehmenden Vertragsärzte - beschränkt. Diese Verfahrensweise trägt nach Aussage der Studienleitung dazu bei, die hohen methodischen Anforderungen bei der Akupunkturstudie gewährleisten zu können; sie sichert somit insgesamt die Qualität des Akupunktur-Modellprojektes."

Nächste Meldung: Musterklage gegen die gesetzlichen Krankenkassen bisher ohne Erfolg

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