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Online-Nachrichten 21. Februar 2002 Kostenabrechnung der Ersatzkassen Die Bundesknappschaft versandte im Januar einen Brief an Ärzte, die am
Modellprojekt teilnehmen, in dem die wichtigsten Grundsätze der
Kostenabrechnungen genauer erläutert werden. Teilnehmende Krankenkassen und Kostenabrechnung Als Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information eine aktuelle Auflistung
aller an dem Modellvorhaben teilnehmenden Krankenkassen. Beachten Sie
bitte, daß eine Kostenabrechnung der von Ihnen durchgeführten
Akupunkturleistungen nur durch die für den jeweiligen Patienten
zuständige Krankenkasse erfolgen kann. Entsprechende Adressenangaben sind
in der anliegenden Übersicht ebenfalls enthalten. Bitte senden Sie daher
Ihre Liquidationsforderungen nur direkt an die jeweils zuständige Kasse. Euro-Einführung Nach § 8 Absatz 1 des mit Ihnen geschlossenen Vertrages vergüten die teilnehmenden Krankenkassen eine Akupunktursitzung (Mindestdauer 30 Minuten) mit 50,00 DM. Wir weisen darauf hin, daß durch die zum 1. 1.2002 greifende Einführung des Euro Akupunkturen im neuen Jahr mit 25,56 EUR vergütet werden. Zuzahlungen Den teilnehmenden Krankenkassen sind in der Vergangenheit Einzelfälle
bekannt geworden, in denen Akupunkturbehandlungen gegenüber den
Versicherten mit generellen Zuzahlungsforderungen verbunden wurden. Wir
möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, daß der am
Modellvorhaben teilnehmende Arzt nach § 8 Absatz 1 Satz 2 der
Vereinbarung Eigenbeteiligungen der Versicherten grundsätzlich nicht
verlangen kann. Zusätzliche Kosten entstehen für PatientInnen nach § 8
Absatz 2 nur dann, wenn eine Privatvereinbarung über spezielle
Nebenleistungen abgeschlossen wurde, die über den Rahmen der eigentlichen
Akupunkturtherapie hinausgehen und damit nicht zum Gegenstand der
Modellerprobung gehören. Hierunter fallen beispielsweise andere
Elemente der traditionellen chinesischen Medizin, wie etwa Puls- oder
Zungendiagnose, die Moxibustion oder Schröpfbehandlungen Auch die
sogenannte TCM-Anamnese zählt zu den privat abrechenbaren Mehrleistungen,
ebenso reine Ohr-, Hand- oder Schädelakupunkturen, die ebenfalls nicht
Gegenstand der Akupunktur-Studie sind. Verlängerungen Das Leitungsgremium der gerac-Studie (gerac = german acupuncutre trial)
hat Ihnen kürzlich eine "Gemeinsame Erklärung" zugeleitet,
wonach Verlängerungen von Akupunktur-Serien über
10 Einzelsitzungen je Krankheitsfall hinaus grundsätzlich nicht
möglich sind und ausnahmsweise nur im Rahmen der kontrollierten
randomisierten Studie in Frage kommen können. Vor diesem Hintergrund
wird zukünftig eine Berechtigung zur Verlängerung der
Akupunktur-Behandlung nach wissenschaftlich definierten Regeln nur noch
durch die Studienleitung in Bochum ausgesprochen werden. Nächste Meldung: Musterklage gegen die gesetzlichen Krankenkassen bisher ohne Erfolg
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