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Online-Nachrichten
31. Oktober 2002

Nur noch 6 Akupunkturen von der AOK

Die AOK in Niedersachsen reduziert die Anzahl der Akupunktursitzungen, die sie zukünftig ihren Patienten erstatten wird. Dies geht aus einem Brief der AOK Niedersachsen hervor, aus dem wir zitieren:

"Die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - hat beschlossen, ab dem 1.1.2003 die Serie der Behandlungseinheiten von derzeit zehn auf sechs Behandlungseinheiten pro Behandlungsjahr abzusenken.
Im Rahmen einer Änderungskündigung wird daher der § 2 der zwischen uns geschlossenen Vereinbarung wie folgt geändert:
§ 2 Inhalt der Versorgung

  1. Im Rahmen des Modellvorhabens "Akupunktur" wird die Anwendung der Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation als Akupunkturleistung erbracht.
  2. Andere Formen der Akupunktur, wie zum Beispiel Akupunkturmassage, Injektionsakupunktur sowie Akupunktur mittels elektrischer Stimulation oder Moxibustion, können nicht im Rahmen des Modellvorhabens abgerechnet werden.
  3. Die AOKN vergütet auf der Grundlage der in dieser Vereinbarung geregelten Voraussetzungen die Akupunkturbehandlung in Form der Körperakupunktur mit Nadel (Mindestdauer 30 Minuten). Diese Leistung ist innerhalb eines Behandlungsjahres bis zu sechsmal berechnungsfähig. Das Behandlungsjahr beginnt mit der erstmaligen Behandlung auf der Grundlage dieser Vereinbarung."

Kommentar:
Die breite Anwendung der Akupunktur in westlichen Ländern zeigt bei chronischen Erkrankungen in der täglichen klinischen Praxis eine gute Wirksamkeit der Methode, die auch in kontrollierten und nichtkontrollierten Studien belegt ist. Dazu gibt es einige Grundvoraussetzungen, neben einer ausreichenden Qualifikation der Anwender ist eine ausreichende Sitzungszahl essentiell für die nachhaltige Wirksamkeit.
Prof. Brian Berman von der University of Maryland konnte anhand der Analyse zahlreicher Studien zeigen, dass Studien mit sieben und weniger Akupunktursitzungen keine positiven therapeutischen Ergebnisse zeigen. Im Rahmen der Gerac-Studie wurden führende internationale Experten befragt, welche die optimale Anzahl der Akupunktursitzungen bei chronischen Erkrankungen ist.
Diese Begutachtung ergab eine Sitzungszahl von 15 als optimale Anzahl. Infolgedessen wurde im kontrollierten Teil der Gerac-Studie diese Zahl ins Studiendesign aufgenommen.
Für den Kohortenteil der Gerac wurde trotz gegensätzlicher Expertenmeinung eine Obergrenze von 10 Akupunkturen willkürlich von der AOK festgelegt, die in der Praxis unflexibel, d.h. ohne Möglichkeit der Verlängerung durchgesetzt wird. Dies auch um dadurch einen Motivationsanstoß für den kontrollierten Studienteil zu erzielen, der Rekrutierungsprobleme zeigt.

Jetzt reduziert die AOK Niedersachsen die Zahl auf 6. Jedem Akupunktur-praktizierenden Arzt ist bekannt, dass bei vielen chronischen Erkrankungen 15 und mehr Sitzungen notwendig werden können, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen. Patienten sollen zukünftig die Akupunkturen aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie mehr als 6 Sitzungen benötigen.

Zahlreiche Patienten werden so gezwungen in Kassen zu wechseln, die eine großzügigere Bezuschussung der Alternativmedizin vornehmen.

Will das die AOK Niedersachsen?
Die Ersatzkassen haben zwar eine Verlängerungsgrenze bei 6 Sitzungen eingeschaltet, gewähren aber ohne Probleme Verlängerungen, weil sie wissen, dass 6 Sitzungen für einen nachhaltigen Therapieerfolg nicht ausreichen.

 

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