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Online-Nachrichten
31. Oktober 2002
Nur noch 6 Akupunkturen von der AOK
Die AOK in Niedersachsen reduziert die Anzahl der Akupunktursitzungen,
die sie zukünftig ihren Patienten erstatten wird. Dies geht aus einem
Brief der AOK Niedersachsen hervor, aus dem wir zitieren:
"Die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - hat
beschlossen, ab dem 1.1.2003 die Serie der Behandlungseinheiten von
derzeit zehn auf sechs Behandlungseinheiten pro Behandlungsjahr
abzusenken.
Im Rahmen einer Änderungskündigung wird daher der § 2 der zwischen uns
geschlossenen Vereinbarung wie folgt geändert:
§ 2 Inhalt der Versorgung
- Im Rahmen des Modellvorhabens "Akupunktur" wird die
Anwendung der Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische
Stimulation als Akupunkturleistung erbracht.
- Andere Formen der Akupunktur, wie zum Beispiel Akupunkturmassage,
Injektionsakupunktur sowie Akupunktur mittels elektrischer Stimulation
oder Moxibustion, können nicht im Rahmen des Modellvorhabens
abgerechnet werden.
- Die AOKN vergütet auf der Grundlage der in dieser Vereinbarung
geregelten Voraussetzungen die Akupunkturbehandlung in Form der
Körperakupunktur mit Nadel (Mindestdauer 30 Minuten). Diese Leistung
ist innerhalb eines Behandlungsjahres bis zu sechsmal
berechnungsfähig. Das Behandlungsjahr beginnt mit der erstmaligen
Behandlung auf der Grundlage dieser Vereinbarung."
Kommentar:
Die breite Anwendung der Akupunktur in westlichen Ländern zeigt bei
chronischen Erkrankungen in der täglichen klinischen Praxis eine gute
Wirksamkeit der Methode, die auch in kontrollierten und
nichtkontrollierten Studien belegt ist. Dazu gibt es einige
Grundvoraussetzungen, neben einer ausreichenden Qualifikation der Anwender
ist eine ausreichende Sitzungszahl essentiell für die nachhaltige
Wirksamkeit.
Prof. Brian Berman von der University of Maryland konnte anhand der
Analyse zahlreicher Studien zeigen, dass Studien mit sieben und weniger
Akupunktursitzungen keine positiven therapeutischen Ergebnisse zeigen. Im
Rahmen der Gerac-Studie wurden führende internationale Experten befragt,
welche die optimale Anzahl der Akupunktursitzungen bei chronischen
Erkrankungen ist.
Diese Begutachtung ergab eine Sitzungszahl von 15 als optimale Anzahl.
Infolgedessen wurde im kontrollierten Teil der Gerac-Studie diese Zahl ins
Studiendesign aufgenommen.
Für den Kohortenteil der Gerac wurde trotz gegensätzlicher
Expertenmeinung eine Obergrenze von 10 Akupunkturen willkürlich von der
AOK festgelegt, die in der Praxis unflexibel, d.h. ohne Möglichkeit der
Verlängerung durchgesetzt wird. Dies auch um dadurch einen
Motivationsanstoß für den kontrollierten Studienteil zu erzielen, der
Rekrutierungsprobleme zeigt.
Jetzt reduziert die AOK Niedersachsen die Zahl auf 6. Jedem
Akupunktur-praktizierenden Arzt ist bekannt, dass bei vielen chronischen
Erkrankungen 15 und mehr Sitzungen notwendig werden können, um eine
nachhaltige Wirkung zu erzielen. Patienten sollen zukünftig die
Akupunkturen aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie mehr als 6 Sitzungen
benötigen.
Zahlreiche Patienten werden so gezwungen in Kassen zu wechseln, die
eine großzügigere Bezuschussung der Alternativmedizin vornehmen.
Will das die AOK Niedersachsen?
Die Ersatzkassen haben zwar eine Verlängerungsgrenze bei 6 Sitzungen
eingeschaltet, gewähren aber ohne Probleme Verlängerungen, weil sie
wissen, dass 6 Sitzungen für einen nachhaltigen Therapieerfolg nicht
ausreichen.
Nächste Meldung: Akupunktur bei gesetzlichen Krankenkassen
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